Anwendungen 06.12.2018

Umsetzung und Prüfung der Arzneimittelsicherheit | Pharmakovigilanz

Arzneimittelsicherheit - Ein immer wichtiger werdendes Thema in der Pharmaindustrie

Die heutige Gesellschaft wird immer älter. Die medizinischen Standards entwickeln sich stetig weiter. Auch die Medizin steht mit der Forschung nach neuen Arzneimitteln nicht still. Immer mehr Menschen benötigen Medikamente - es wird sogar von Polymedikation gesprochen. Zahlreiche verschiedene Medikamente müssen täglich eingenommen werden.
 

Der lange Weg von der Entwicklung bis zur Zulassung

Wie wird dabei jedoch die Sicherheit und Qualität der Arzneimittel für den Patient sichergestellt? Wie ist die Arzneimittelsicherheit heutzutage geregelt und welchen einheitlichen Standards muss sie standhalten? Lesen Sie in diesem Blogbeitrag mehr über die Arzneimittelsicherheit, die Arzneimittelzulassung sowie die unterschiedlichen Zulassungsverfahren.

Was sich hinter dem Begriff Arzneimittelsicherheit verbirgt

Die Arzneimittelsicherheit oder auch Pharmakovigilanz genannt, ist die systematische und andauernde Überwachung der Sicherheit eines Arzneimittels. Hierbei werden unerwünschte oder gar schädliche Wirkungen auf Mensch oder Tier getestet, entdeckt und beurteilt. Zum Schutz der Patienten müssen Arzneimittel eine behördliche Genehmigung erhalten, bevor diese in den Verkehr gebracht werden dürfen.

1961 trat das Arzneimittelgesetz (AMG) in Kraft. Dieses Gesetz hat ein einheitliches Rechtsregime für die Arzneimittelversorgung und -sicherheit eingeläutet. Mittlerweile wurden aus anfänglich 65 Paragrafen durch die stetige Weiterentwicklung fast 200. Richtlinien und Maßnahmen werden fortlaufend optimiert.

Auch in Zukunft wird die Arzneimittelsicherheit als untrennbare Einheit aus Produktsicherheit, der Sicherheit der Vertriebswege und sicherer und effektiver Arzneimittel-Anwendung gesehen.

Die Grundlagen der Pharmakovigilanz kurz und knapp dargestellt

Wir betrachten im Nachfolgenden die Zielsetzung und den Umfang der Pharmakovigilanz.
 

Zielsetzung der Pharmakovigilanz-Aktivitäten:

  • Optimierung der Patientenversorgung mit Schwerpunkt auf Anwendung der Arzneimittel sowie die Verbesserung von medizinischen Behandlungen
  • Einschätzung des Nutzens, der Nebenwirkungen sowie Messung der Wirksamkeit und Risiken von Arzneimitteln
  • Unterstützung bei der Förderung von Informationen, Bildung und auch klinische Schulung der Pharmakovigilanz
     

Umfang der Pharmakovigilanz-Aktivitäten:

  • Produkte mit chemischer Synthese, also niedermolekulare Arzneimittel
  • Pflanzliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel sowie Naturheilmittel und alternative Medizin
  • Blutprodukte
  • Arzneimittel, die einen biologischen Ursprung aufweisen oder aus lebenden Zellen bestehen (Antigene, Impfstoffe)
  • Medizinprodukte
  • minderwertige Arzneimittel sowie Arzneimittelfälschungen

Zulassung von Arzneimitteln

Ein Zulassungsverfahren für ein neues Medikament ist essentiell. Ob ein Pharmazeutikum wirksam und unbedenklich ist und auch die erforderliche pharmazeutische Qualität aufweist, wird in der Zulassungsbehörde festgestellt. Um eine Zulassung für ein Medikament zu erhalten, können eigene klinische Studien herangezogen werden. Diese Studien helfen dann zur Bereitstellung der nötigen Unterlagen für die Zulassung. Es ist zu unterscheiden wo ein Arzneimittel zugelassen wird.

Wird es national, also nur in Deutschland zugelassen und vermarktet, ist in den meisten Fällen die zuständige Behörde das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Auf Wunsch des Herstellers kann die Zulassung des Arzneimittels in mehreren Ländern gleichzeitig oder unmittelbar in allen Ländern der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) beantragt werden.
Ob die mit dem Zulassungsantrag eingereichten Unterlagen auch die Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und auch die Qualität des Arzneimittels stichfest belegen, prüft die Behörde BfArM.

Wird eine Arzneimittelzulassung erteilt, ist diese für fünf Jahre gültig. In besonderen Fällen auch nur ein Jahr. Nach fünf Jahren wird dann erneut geprüft, ob der medizinische Nutzen des Arzneimittels größer ist als dessen mögliche Risiken. Als Risiken werden Nebenwirkungen bezeichnet. Die Nebenwirkungen sind dem Beipackzettel, der dem Medikament beiliegt, zu entnehmen. Wenn der Inhaber der Zulassung eine Änderung am Arzneimittel vornimmt, muss er dieses dem BfArM aufzeigen.

Ein Fallbeispiel zur Qualitätskontrolle und Freigabe von Arzneimitteln finden Sie hier: "Arzneimittelsicherheit – Ein zentrales Thema für den weltweiten Schutz von Patienten"

Doch welchen Tests und Prüfverfahren muss ein Arzneimittel standhalten - insbesondere um eine Zulassung zu erhalten?

Stabilitätsprüfungen nach Vorgaben der ICH Guidelines

Nur dann, wenn Arzneimittel den Stabilitätsprüfungen nach den ICH Guidelines standhalten, kann eine Zulassung angestrebt werden. Geprüft wird die Wirksamkeit, Haltbarkeit und auch die Lagerfähigkeit des Produktes. Die Stabilität eines Arzneimittels ist eines der wichtigsten Merkmale und zugleich eines der kritischsten.

Jeder, der in den beteiligten Regionen eine pharmazeutische Produktneuheit auf den Markt bringen will, muss seither die gleichen umfangreichen Studien zur Wirksamkeit, Haltbarkeit und Lagerfähigkeit seines Pharmazeutikums bestehen. Ohne bestandene Prüfung nach ICH kommt in den teilnehmenden Regionen kein Human-Arzneimittel auf den Markt. Für tiermedizinische Produkte gibt es entsprechende ICH-Guidelines.

Die vier großen Errungenschaften der ICH-Richtlinien:

  • Vereinheitlichen der technischen Bedingungen und Testverfahren für die Arzneimittel-Zulassung
  • Sicherstellen einer optimalen Arzneimittel-Sicherheit, -Wirksamkeit und -Qualität
  • Vermeiden, dass Arzneimittel-Tests Region für Region x-Mal durchgeführt werden
  • Minimieren der Notwendigkeit von Tierversuchen

Um den Nachweis zu erbringen, dass ICH-konform getestet wurde, sind Protokolle erforderlich, die nachweisen, dass GMP-konform getestet wurde. Diese Protokolle sind den Arzneimittel-Testbehörden, wie z. B. der FDA oder der BfArM, vorzulegen.

Über die "Gute Herstellungspraxis für Arzneimittel" (GMP)

Was ist bei der Stabilitätsprüfung hinsichtlich Good Manufacturing Practice (GMP) zu beachten?

Unter GMP versteht man die "Gute Herstellungspraxis für Arzneimittel". Die Regeln der GMP sind in nationalen und internationalen Regelwerken festgeschrieben. Eines der Schwerpunkte der GMP sind die hohen Anforderungen an:

  • die Hygiene
  • die Räumlichkeiten
  • die Ausrüstung
  • die Dokumentationen
  • die Kontrollen

Der GMP-Begriff gewinnt durch die "Arzneimittel- und Wirkstoffherstellerverordnung (AMWHV)" immer mehr an Bedeutung. GMP sichert die Produktion im pharmazeutischen Umfeld und darf daher unter keinen Umständen vernachlässigt werden.

On-going-Stabilitätsprüfungen essentiell für dauerhafte Arzneimittelüberwachung

Die regelmäßige Kontrolle der Arzneimittel ist besonders wichtig, um den immer höher werdenden Anforderungen der Behörden zu genügen. Ist ein Arzneimittel zugelassen, heißt dies nicht, dass nun die Tests und Prüfverfahren ein Ende haben. Die stetige Überwachung und Prüfung des Arzneimittels ist die Grundlage für das Wohlbefinden der Patienten.

Aus diesem Grund ist die Auswahl des Prüfschrankes von enormer Wichtigkeit. Ein Testschrank für die Pharmazie muss den entsprechend genannten Richtlinien gerecht werden. Nur durch die kontinuierliche Kontrolle der Qualität stellen Sie sicher, dass die Arzneimittel ganz dem Sinne der Guten Herstellerpraxis entsprechen.

Die On-going-Stabilitätsprüfungen sollen die notwendige Stabilität des Arzneimittels in der ausgewiesenen Haltbarkeit prüfen - wie sie bei Einreichung in den Zulassungsunterlagen definiert wurden. Nachteilige Einflüsse auf die Stabilität könnte zum Beispiel ein Lieferantenwechsel sein. Dies gilt es aufzudecken und zu vermeiden.

Seit 2006 sind die neuen Vorgaben zur Erstellung von Product Quality Reviews und die darin eingebundene On-going-Stabilitätsprüfung im GMP-Leitfaden verbindlich festgelegt. Damit rückt im Rahmen regelmäßiger Inspektionen auch das zur Stabilitätsprüfung erforderliche spezielle Equipment und hier zuvorderst die Konstantklimaschränke in den Blickpunkt der zuständigen Überwachungsbehörden.

Risikoinformationen - sogenannte Rote-Hand-Briefe

Sicher sind Ihnen die "Rote-Hand-Briefe" ein Begriff. Diese Informationsschreiben werden von den pharmazeutischen Unternehmen genutzt, um Fachkreise über neu erkannte Arzneimittelrisiken zu informieren, fehlerhafte Arzneimittelchargen zurückzurufen oder anderweitig wichtige Informationen zu publizieren. Treten bei einem Präparat bislang unbekannte Nebenwirkungen auf, werden diese dort aufgeführt. Wie wichtig die dauerhafte Überprüfung der Medikamente ist, wissen Sie aus der Praxis heraus am besten.

Auch Dr. Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von Securpharm e.V., der Stakeholder-Organisation ist der Meinung:

"Deutschland soll auch weiterhin zu den sichersten Märkten für Arzneimittel gehören". Aber nicht nur Deutschland, sondern die gesamte EU - nein, die gesamte Pharmaindustrie weltweit - sollte sich die Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit als oberste Priorität auf die To-Do-Liste schreiben."

 

Internationale Normen zur Arzneimittelsicherheit

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einhaltung internationaler Normen und speziell die Spezifikationen nach ICH. BINDER erfüllt nicht nur den gemäß ICH geforderten Klimabereich, sondern ein weit größeres klimaspektrum. Dabei können ohne Feuchte Temperaturen von 0 °C bis 70 °C gefahren werden.
Im Klimabetrieb (mit Feuchte) reichen die Temperaturen von 10 °C bis 70 °C, relative Feuchte ist möglich von 10 % r.F. bis 80 % r.F.

Aufgrund der strikten Normen sind On-going-Stabilitätsprüfungen sowie Stresstests unvermeidbar. Bei der Auswahl des richtigen Klimaschrankes sollten folgende Kriterien besonders berücksichtigt werden:

  • Konstante Klimabedingungen
  • Normkomformes Arbeiten gemäß ICH-Richtlinien (Q1A /R2)
  • Temperatur- und Feuchte-Simulation in einem Schrank
  • Langzeitstabile Testbedingungen
  • Dokumentation und Software FDA konform
  • Temperaturbereich: 0 C° – 70 C°
  • Feuchtebereich: 10% – 80% r. F.